- Die Siedlungsnamen des Bistums Eichstätt von Dr. Michael Bacherler (1924): Winterzhofen (b. Berching) urk. Hei 912 (a.1261-79) Winthershouen Scherlein reg. term. p. 87 (a.1489) Winttershoffen, zu den Höfen des Winther, Lefflad 909 (a.1305) Wimarshouen, nach Ku 300 Winnarshoven.
- HSB 46/47: Winterzhofen D. auf dem Berg, Pf. Berching, 1261 Wintershouen, zu Pn Winther (1620).
- HSB 50: Das Hauptgebiet der hofen-Orte ist der Raum östlich von Neumarkt bei Kastl-Dietkirchen: in ungemein starker Häufung erscheint hier ein dichtes Knäuel von 37 -hofen Orten in einem von -hausen freien Landstrich; es sind zumeist kleine Siedlungen und zum großen Teile auf dem Berge gelegen; die Wüstungen sind zahlreich (6); andererseits befinden sich auch 2 alte und Urpfarreien hier unter den -hofen, nämlich Pfaffen- und Lauterhofen a. d. Lauterach.
- Wohl von vinculum = Band, Fessel; vindicta = Freilassung. Wohl gleiche Bedingungen auch bei Wintershof.
- Wikipedia: Ein Freigelassener ist ein ehemaliger Sklave, der durch einen rechtlichen Akt aus seinem bisherigen Zustand der Unfreiheit entlassen wurde. Es gab verschiedene Arten der Freilassung von Sklaven u.a. per vindictam durch Rechtsakt.
- Querverweis, siehe dazu auch Winter unter Ortsnamen
- Flurnamen: Sandfeld; Schmeeräcker; Gollerein; Luderbückel; Am Lustweg