- Die Siedlungsnamen des Bistums Eichstätt von Dr. Michael Bacherler (1924): Brodswinden (Ansbach) nach Ku 613 alt Gotzbertswinden, Gosbrechtswinden, Gotzbretswinden (ohne Angabe von Zeit und Fundstelle), zu den Wenden; slavischen Ansiedlern (bezw. Gefangenen) des Gotzbert (ahd. Winid der Wende); allgemein deutet man. (vgl. die bei Buchner, die ortsnamenkundliche Literatur von Südbayern, Prog. d. Maxim.-Gymn. in München 1919/20 S. 25 verzeichnete Literatur) diese mit Pers.-N. zusammengesetzten Otsnamen -winden, so Ansbach wie Bernhardswinden, Meinhardswinden, Eglofswinden u. a. auch Dautenwinden, als Wendenniederlassungen; aber selbst mit der Tatsache, daß Wenden in jener Gegend ansässig waren ist m. E. noch kein unumstößlicher Beweis gegeben, daß das mit Pers.-N. verknüpfte Grundwort -winden auch zum Volksnamen "Wenden" gehört; zwar begegnen viele mit Volksnamen gebildete Ortsnamen, wie Sachsenhausen, Frankendorf, Wendhausen, Windheim u. a., aber hier steht der Volksname stets an erster Stelle als Bestimmungswort nie an zweiter als Grundwort; für diesen letzteren Fall sind einzig vergleichbar die Formen Curowalahon, Foe II 1 761 (Churwalchen), Trunwalha Foe II 1 753 (Traunwalchen) und Strazwalaha Foe II 2, 906; aber diese Formen sind doch nicht völlig gleichwertig, weil ahd. walah Fremder von Haus aus kein Volksname ist und weil ferner keine Zusammensetzung mit Pers.-N. vorliegt; auch ist es möglich, daß diese Orte ursprünglich nur Walaha(-on) hießen, wie denn für Straßwalchen noch a. d. J. 1143 (Foe II 2, 1187) einfaches Walichen bezeugt ist (was ja freilich auch bei den Orten auf -winden nicht ausgeschlossen zu sein braucht); die Möglichkeit, daß -winden als 2. Bestandteil von Ortsnamen überhaupt nicht zum Volksnamen "Wenden" gehört, scheint mir nicht ausgeschlossen; es gibt auch sächs.-thüring. winithi Gras-, Weideplatz, Weidefläche (dann Gotzbertswinden = zu den Weidepiätzen, Weideflächen des Gotzbert, wie ja auch ahd. wisa Wiese, feuchte Fläche, in Ortsnamen - vgl. Foe II, 2, 1394 - oft mit Pers.-N. verbunden ist) ein Wort, das ohne Zweifel auch in Oberdeutschland bekannt war (vgl. Foe II 2, 1377 u. die haufige Formel im Bamberger Bisch. Kop. Buch a. d. J. 1448 ecker, wisen, wünd, weyd, hole, egertten, zit. bei Beck S. 150); nach den bei Foe II 2, 1375 genannten Belegen ergibt sich als Ausbreitungsgebiet der auf winden endigenden Orte Thüringen, nördlich der Donau gelegene Teile Bayerns, wo ja auch Thüringer saßen, vereinzelt ist vertreten Oberösterreich mit Bercwinidin (Foe I 1, 424) und Oberbayern (mit Nidarum Winida Foe II 2, 383), auch Neerwinden Prov. Lüttich ist hieherzurechnen. Vielleicht vermag eine Sonderuntersuchung, welche das Grundwort -winden -winiden u. -winn, sowie die mit Volksnamen, gebildeten Ortsnamen über das ganze deutsche Sprachgebiet hin verfolgt, zur Klärung beizutragen.
- Wikipedia: Ein Freigelassener ist ein ehemaliger Sklave, der durch einen rechtlichen Akt aus seinem bisherigen Zustand der Unfreiheit entlassen wurde. Es gab verschiedene Arten der Freilassung von Sklaven u.a.per vindictam durch Rechtsakt vor dem Magistrat.
- Flurnamen: Wendelbuck; Göttelhoffeld; Brunnenfeld; Rotbuck; Wolfsbuck; Mühlfeld
- Querverweis, siehe dazu auch -winden unter Ortsnamen