Lateinische Sprachrelikte im bayerischen Dialekt

Flurnamen

Ur-Bayerisch ist keine Variante der deutschen Sprache, sondern Latein.

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  • 85132 Workerszell Weinstraße und Weinstrassenacker
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  • Originaltext: Fortsetzung einer Römerstraße, urkundl. bereits 1699 genannt. Die Strasse diente dem Transport des Frankenweines.
  • Quelle Wikipedia: Das Zwölf-Tafel-Gesetz legte ein primitives Strassenrecht vor. So wurde geregelt dass Vieh beim Vorhandensein von Strassen auf diesen zu treiben war. Auch die Wegbreite war bereits vorgeschrieben. Auf der Geraden betrug sie acht Fuss, in Kurven sechzehn Fuss. Dies lag daran, dass die damaligen Wagen zumeist keine Drehachse hatten und bei einer Biegung mehr Platz brauchten.
    Zugleich hat man auch die vier ältesten Grunddienstbarkeiten festgelegt: aquae ductus Wasserleitungsrecht, actus Viehtriebsrecht, iter Gehrecht und via Fahrrecht.
  • Was Gesetze in bezug auf den Straßenbau betrifft so scheint es eine lex viaria Gesetz, die Ausbesserung der Wege betreffend gegeben zu haben, auf das sich Plutarch bezieht, als er von den Bemühungen des Volkstribuns C. Gracchus um die italischen Straßen berichtet.
  • Für die Verwaltung der Straßen waren anfangs Offiziere oder Adelige zuständig. Julius Caesar machte sich später zum curator viarum Verwalter der Straßen und Augustus bestellte schließlich eigene Beamte dazu viarum curatores.
  • Diese Straße, die als Höhenstraße durch den Krofdorfer Forst über Fritzlar weiter nach Norden zog, wurde Weinstraße genannt, was nicht vom Trank, sondern von Wagen-Wen-/Wägen-Straße abgeleitet war.
  • Querverweis, siehe dazu auch Link Weine unter Ortsnamen