- Originaltext: als ehemals kirchlichen Besitz weisen sich aus
- Quelle wie vor: Old High German: widamo m. 9. Jh. Gabe des Bräutigams zuweilen auch des Brautvaters an die Braut bei der Eheschliessung; Dotierung einer Kirche, eines Klosters, bes. in Form von Grundstücken, das einer Pfarrkirche gestiftete Grundstück, bes. der Pfarrhof
- Querverweis, siehe dazu auch Widdum unter Ortsnamen