- Originaltext: Dieser lag bei der Retzbachquelle und stand dem Ortsbader zu.
- Wohl von lat. balneator = Bademeister, balneum = Badezimmer
- Quelle Buck: ... die Bader von der Gemeindeobrigkeit bestellte Bademeister
- Quelle Schnetz: Wie das Mühlgewerbe gehörten auch das Schmied-, Bader- und Tafern= Wirtsgewerbe zu den sogen. Ehehaften, d. h. zu den örtlichen Real- und Sonderrechten "Gerechtigkeiten", die nicht an der Person, sondern am Ort des Gewerbes haften; ehehaft "gesetzmäßig, der Allgemeinheit gehörig", zu mhd. ê = ewe "Gesetz, auch Rechtsgebiet". Die Sonderrechte und das damit verbundene Ansehen dieser Gewerbe in der Gemeinde kommen auch in den FlN. zum Ausdruck: Schmied und Schmiede ä. Schmitte in Schmiedholz, Schmittenbühl: Bader Badstüber in Baderhau, Badstubenberg;