- Originaltext: Wohnbaugebiet Ingolstädter Straße bis Bahnlinie - Ziegeleistraße - Römerstraße - Leprosenweg - Anger. Hollerrecht war ein altes Siedlerrecht im 12. Jahrhundert. Für den Grund und Boden mußte nur Bodenzins bezahlt werden. Holler = Holder, Hollunder
Am Holler dürfte das frühere "Haberlehen" gewesen sein, auch "Meßhaberlehen" genannt. Es gehörte zu den Einkünften der Gaimersheimer Pfarrkirche. Die dazugehörende Hofstelle, in den drei Feldern gelegen, war vermutlich der "Grundbauer" ein Anwesen, das später zum "Mohrbräu" kam. An der Ecke Ingolstädter/Ziegeleistraße Brandl wurde ein Reihengrab festgestellt.